§1Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zeitweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels insbesondere Zimmerbuchungen und Leistungen der Beautyfarm.
  2. Die AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- und Veranstaltungsverträge, die mit dem Wellness Hotel Harms abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Hotel Harms diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 

§2 Vertragsabschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch Hotel Harms zustande. Hotel Harms steht es frei, den Antrag/Vertrag mündlich, schriftlich (Post, Fax, Email) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
  5. Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und/oder sonstigen Gegenständen wie z.B. Werbematerialien ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

 

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Nachträgliche Änderungen der Leitungen in Menge oder Qualität können zu Veränderungen der zuvor vereinbarten Preise führen.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  5. Hotel Harms ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertag festgehalten werden.
  6. Rechnungen des Hotels sind bei Abreise ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen. Andere Zahlungsbedingungen z.B. auf Firmenrechnung bedürfen einer schriftlichen Kostenübernahmebescheinigung des Vertragspartners und müssen vom Hotel Harms schriftlich anerkannt werden.

§4 Rücktritt / Stornierung

  1. Eine Stornierung der reservierten Zimmer ist bis 30 Tagen vor Anreise kostenfrei möglich.
  2. Bei Stornierung innerhalb von 29-20 Tagen vor Anreise können 20% des gesamten Reisepreises berechnet werden.
  3. Innerhalb von 19-7 Tagen vor Anreise 50% des gesamten Reisepreises.
  4. Innerhalb von 7-0 Tagen vor Anreise 70% des gesamten Reisepreises.
  5. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räume und/oder Zimmer anderweitig zu vermieten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden. Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  7. Für Buchungen während Messezeiträumen, sonstigen besonderen Terminen und Gruppenreservierungen behält sich Hotel Harms das Recht vor andere als die oben angegebenen Stornierungsbedingungen mit dem Vertragspartner zu vereinbaren.

§5 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  3. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung Leistungen erhalten, verursacht werden.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel schriftlich vereinbart.
  5. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§6 Haftung

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände wie Geld, Schmuck oder Wertpapiere ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €. Dies gilt auch wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt werden. Geld und Wertgegenstände die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € versichert.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  3. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet das Hotel nicht.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Hotel Harms bewahrt die Sachen einen Monat auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§7 Allgemeines

  1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist der Sitz der Wellness Hotel Harms GmbH. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.